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D.I.R.A. Arbeitsvermittlung und Unternehmensberatung

Berlin

Datenschutzerklärung

Datenschutz gemäß DSGVO

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich intern. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte senden Sie uns Ihre Post an D.I.R.A, Schöneberger Str. 6, 12103 Berlin oder per Fax an +49(0)30/537 99 098.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Datenschutzerklärung PAV „D.I.R.A.“ gemäß DSGVO

Bestandteil des Vermittlungs-/Makler-/Maßnahme Vertrag auf Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins PAV „D.I.R.A“.
und Auftraggeber (zu vermittelnder Arbeitssuchende)
Datenschutzerklärung

Alle erhobenen und erfassten persönlich bezogenen Daten dienen nur für Zwecke der reinen Vermittlungstätigkeit. Die Einwilligung umfasst insbesondere auch die Übermittlung personenbezogener Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer..) an Dritte im Rahmen der Arbeitsvermittlungstätigkeit.

Der Vermittler ist berechtigt, die Bewerbungsunterlagen digital zu bearbeiten und mit den persönlich bezogenen Daten in seiner Datenbank (intern und extern) zu speichern und zu verarbeiten. Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Verarbeiten, Nutzen, Sperren, Weitergeben an, Dritte zur Einsicht, Abruf, und löschen personenbezogener Daten spätestens 10 Jahre nach Vertragsbeendigung.

Eine Löschung der gesamten persönlichen Daten kann jederzeit auf Ihren Wunsch hin schriftlichveranlasst werden und muss vom Vermittler durchgeführt werden. Ausnahme, es wurde eine erfolgreiche Vermittlung durchgeführt.

Der Vermittler ist berechtigt, die Bewerbungsunterlagen nach Bearbeitung (Digitalisierung der Bewerbungsunterlagen) entsprechend den Datenschutzrichtlinien zu vernichten. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber dem Vermittler einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zur Verfügung stellt oder den Wunsch äußert, diese persönlich im Büro des Vermittlers abzuholen (die maximale Aufbewahrungszeit für die Bewerbungsunterlagen in unserem Büro beträgt einen Monat nach erfolgter Digitalisierung).

Diesbezüglich willige ich ein, dass die persönlich bezogenen Daten für die Vermittlungstätigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen (dazu gehört auch die jederzeitige Kontaktaufnahme im Rahmen der Vermittlungstätigkeit per Telefon, E-Mail ,etc. – auch durch Dritte) sowie gegebenenfalls entsprechend der Datenschutzrichtlinien vernichtet/gelöscht werden können.

Ferner willige ich ein, dass die personenbezogenen Daten gespeichert bleiben, um weitere Vermittlungsangebote zu erhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die aktive Arbeitssuche aufgenommen zu werden und für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden dürfen.

lm Zusammenhang mit dem Bedarf an einer späteren Vermittlungstätigkeit stimme ich zu, dass auch die durch mich zur Verfügung gestellten Unterlagen über den Abschluss der Vermittlungstätigkeit hinaus beim Vermittler verbleiben können.

Ferner willige ich ein, dass der Vermittler bei einer erfolgreichen Vermittlung durch den Vermittler, sich die entsprechende Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung bei dem Arbeitgeber einholen darf.
Salvatorische Klausel: „Sollte ein Teil dieses Regelwerkes unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest wirksam bestehen.“ An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.“

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der „D.I.R.A.“ Arbeitsvermittlung 1. GEGENSTAND DES VERTRAGES 1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber Mitarbeiter gegen Zahlung eines Honorars zu vermitteln (Personalvermittlungsvertrag). 1.2. Für alle Personalvermittlungsverträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers selbst dann, wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.3. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Dies gilt vor allem für die Anfertigung einer Stellenbeschreibung und die Bestimmung des Anforderungsprofils. 1.4. Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, finden die Regelungen über den Maklervertrag gemäß §§ 652 ff. BGB Anwendung. 2. VERMITTLUNGSHONORAR / AUSLAGEN 2.1. Der Anspruch auf das Personalvermittlungshonorar entsteht, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber bzw. eine mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehende Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft und dem vermittelten Mitarbeiter abgeschlossen wurde. Für das Entstehen der Vermittlungshonorare ist es unerheblich, ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird oder das Arbeitsverhältnis später gekündigt wird. Die Regelung gilt sinngemäß bei Abschluss von Ausbildungs-, Dienst- und sonstigen Beschäftigungsverträgen. 2.2. Das Vermittlungshonorar richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad und wird vor Auftragserteilung grundsätzlich individuell vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, beträgt das Honorar 2 Bruttomonatsgehälter des vermittelten Mitarbeiters. 2.3. Das Monatseinkommen gemäß 2.2. und 3.1. berechnet sich aus dem Bruttojahreseinkommen zuzüglich etwaiger Zusatzleistungen (zum Beispiel Gratifikationen, Weihnachtsgelder, Provisionen, Urlaubsgelder etc.) dividiert durch 12. Ungeachtet dessen, ob das Arbeitsverhältnis 12 Monate andauert. 2.4. Der Auftraggeber ist zu einer Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückbehaltung bzw. Minderung der Forderungen des Auftragnehmers nur berechtigt, wenn die Ansprüche schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. 2.5. Alle Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug von Skonto fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.6 Wird dem Auftraggeber ein Mitarbeiter vermittelt, der im Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheines der Bundesagentur für Arbeit oder einer öffentlichen Einrichtung ist, so ist die Vermittlung für den Auftraggeber Kostenfrei. Es entfallt Punkt 2.1 bis 2.5 der AGB! 2.7 Für den Bewerber der zur Vermittlung ansteht, fallen keine Kosten an sofern er einen gültigen Vermittlungsgutschein besitzt. 2.8 Der Bewerber, der die Vermittlungsleistungen in Anspruch nimmt, reicht nach erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis den original Vermittlungsgutschein, eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Beschäftigungsbescheinigung nach 6 Wochen beziehungsweise 6 Monaten ein. Reicht der Bewerber die zur Abrechnung nötigen Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Vermittlung ein, so ist der Vermittler berechtigt die Kosten in Höhe von 2000,00 Euro den Bewerber in Rechnung zu stellen. 3. VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG 3.1 Der Personalvermittlungsvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 4. DATENGEHEIMNIS / URHEBERRECHT 4.1. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter arbeitsvertraglich auf das Datengeheimnis hingewiesen und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist ihnen untersagt, geschützte kundenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, sonst zu nutzen, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. 4.2. Die Bewerberexposés von Bewerbern, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer erhält, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Jedes Bewerberexposé ist streng vertraulich zu behandeln. Es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt. 5. HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS 5.1. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Auswahl der Bewerber (Kardinalpflicht). Verletzt er diese Kardinalpflicht, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, wird die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die Deckungssumme der von dem Auftragnehmer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, die auf Verlangen nachgewiesen wird. 5.2. Für sonstige Pflichtverletzungen, die keine Kardinalpflichten betreffen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 5.3. Die Haftungsbeschränkungen gemäß 6.1 und 6.2 gelten sinngemäß zugunsten aller Mitarbeiter des Auftragnehmers. 6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 6.1. Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässigerweise treffen. 6.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller Verträge zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. 6.3. Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Vertragspartner ist Berlin.

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